LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19. 10. 2004
In Rz 81e LStR 2002 wird eindeutig von Bezugsumwandlung gesprochen, wogegen Rz 222a LStR 2002 die Lohnreduktion behandelt. Sofern eine echte Lohnreduktion vorliegt, die arbeitsrechtlich mit dem Arbeitnehmer akkordiert ist, würden Ersatzzahlungen an eine Versicherung (Prämien) vorerst keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen.