( AZG § 6, § 10 ) Ein Vorschuss auf eine Erfolgsbeteiligung kann schon im Ansatz keine „Überstundenpauschale“ sein.
ASG Wien 18 Cga 155/97p v. 24.02.1998, Berufung erhoben
Im vorliegenden Fall wurde eine „Erfolgsbeteiligung“ wie folgt vereinbart:
( AZG § 6, § 10 ) Ein Vorschuss auf eine Erfolgsbeteiligung kann schon im Ansatz keine „Überstundenpauschale“ sein.
ASG Wien 18 Cga 155/97p v. 24.02.1998, Berufung erhoben
Im vorliegenden Fall wurde eine „Erfolgsbeteiligung“ wie folgt vereinbart: