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ABGB § 918

BetriebswichtigesARD 4744/37/96 Heft 4744 v. 14.5.1996

(ABGB § 918) Die Europäische Reiseversicherung anerkennt seit 1996 auch Arbeitsplatzverlust als Stornogrund für eine Reise. ("Die Presse" v. 8. 5. 1996)

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