( ABGB § 914, § 1153 ) Ist eine dienstvertragliche, auf das VBG gestützte Vereinbarung nicht auf die Verschaffung eines allgemeinen Kündigungsschutzes gerichtet, weil nach dem Vertrag eine erhöhte Abfertigung nur für den Fall der Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses vorgesehen ist, während weiters hinsichtlich der Anspruchsberechtigung betreffend eine Abfertigung die Bestimmungen des AngG gelten, wäre - hätten die Parteien demgegenüber beabsichtigt, eine Kündigung nur aus den Gründen des VBG wirksam werden zu lassen - wohl zu erwarten gewesen, dass auch die Abfertigungsbeschränkungen des VBG Erwähnung gefunden hätten. OGH 9 Ob A 55/99z v. 16.06.1999.