( ABGB § 863, GewO § 82a ) Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer im Zuge eines Streites Transportpapiere und Lkw-Schlüssel hinwirft und die Arbeitsstelle verlässt, genügt nicht zur Annahme eines vorzeitigen Austritts aus einem fast 10 Jahre dauernden Dienstverhältnis. OLG Wien 10 Ra 82/98x v. 25.05.1998, in Abänderung von ASG Wien 7 Cga 183/96y v. 6. 6. 1997.