( ABGB § 863 ) Hat der Arbeitgeber einen Vorschlag zur Provisionsaufteilung bloß zur Kenntnis genommen, kann darin keine ausdrückliche mündliche Zustimmung gesehen werden. OLG Wien 10 Ra 84/99t v. 20.07.1999, Revision unzulässig.
( ABGB § 863 ) Hat der Arbeitgeber einen Vorschlag zur Provisionsaufteilung bloß zur Kenntnis genommen, kann darin keine ausdrückliche mündliche Zustimmung gesehen werden. OLG Wien 10 Ra 84/99t v. 20.07.1999, Revision unzulässig.