vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 863

ArbeitsrechtARD 4814/2/97 Heft 4814 v. 11.2.1997

( ABGB § 863 ) In der Erklärung eines Kellners im Zuge einer Auseinandersetzung gegenüber dem Arbeitgeber "dann müssen Sie sich schön langsam nach einem neuen Kellner umsehen" kann kein vorzeitiger Austritt gesehen werden. Durch die Äußerung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, dieser "könne gleich aufhören", wobei er ihn im weiteren Verlauf noch aufforderte, sich an einem der nächsten Tage die Papiere zu holen, erfolgt jedoch die Beendigung des Dienstverhältnisses. ASG Wien 25 Cga 170/95t v. 29.05.1996, bestätigt durch OLG Wien 8 Ra 318/96k v. 13. 12. 1996, Revision unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!