vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 1438

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4891/25/97 Heft 4891 v. 28.11.1997

( ABGB § 1438 ) Durch die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Vereinbarung, vom Arbeitgeber übernommene Telefonmehrgebühren von der fälligen Endabrechnung abzuziehen, liegen die Voraussetzungen einer Aufrechnung vor. ASG Wien 27 Cga 170/96h v. 04.02.1997, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte