vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 1162d

ArbeitsrechtARD 4773/2/96 Heft 4773 v. 6.9.1996

(ABGB § 1162d, AngG § 29) Sowohl der bis zur (rechtswidrigen) Entlassung eines Arbeitnehmers begehrte aliquote Anteil an Lohn und Sonderzahlungen als auch die Urlaubsentschädigung unterliegen nicht der zwingenden Sechsmonatsfrist für die Geltendmachung einer Kündigungsentschädigung. Auf diese können daher kollektivvertragliche Verfallsbestimmungen (KV-Eisen und Metall) zur Anwendung gelangen. OGH 8 Ob A 279/95 v. 18.01.1996.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte