( ABGB § 1157 ) Es liegt keine Verletzung der Fürsorgepflicht einer Bank als Arbeitgeber vor, wenn sie Arbeitnehmer bei einem Wertpapierkauf nicht vor der Möglichkeit eines Kurssturz es warnt. ASG Wien 8 Cga 109/93v v. 10.07.1996, Berufung erhoben.
( ABGB § 1157 ) Es liegt keine Verletzung der Fürsorgepflicht einer Bank als Arbeitgeber vor, wenn sie Arbeitnehmer bei einem Wertpapierkauf nicht vor der Möglichkeit eines Kurssturz es warnt. ASG Wien 8 Cga 109/93v v. 10.07.1996, Berufung erhoben.