(ABGB § 1157) Ist die Zurverfügungstellung eines Einbettzimmers auf einer Dienstreise zum Schutz berechtigter Arbeitnehmerinteressen nicht erforderlich, kann eine Interessenabwägung mit allfälligen schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers unterbleiben. ASG Wien 23 Cga 247/93y v. 01.12.1995, Berufung erhoben.
Anm.: Bestätigt durch OLG Wien 8 Ra 165/96k v. 23. 9. 1996, ARD 4787/4/96, und OGH 9 Ob A 1/97f v. 15. 1. 1997, ARD 4823/5/97.