(ABGB § 1155, AngG § 29) Enthält eine Kündigungsentschädigung auch Ansprüche auf Urlaubsentschädigung und beträgt die fiktive Kündigungsfrist mehr als drei Monate, sind auf die Urlaubsentschädigung Ansprüche auf Naturalurlaub gegenüber einem neuen Arbeitgeber anzurechnen. ASG Wien 12 Cga 113/94 p v. 04.07.1995, Berufung erhoben.