vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 1152

ArbeitsrechtARD 4728/25/96 Heft 4728 v. 12.3.1996

(ABGB § 1152) Werden mit einem Amateurfußballer Beträge als Aufwandersatz vereinbart und nicht als Arbeitsentgelt, wobei mit den Aufwandsentschädigungen die Mehrkosten des Fußballers für seine Teilnahme am Training und an den Spielen abgegolten werden sollten, kann der Aufwandersatz nur dann zustehen, wenn der Aufwand tatsächlich in Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen entstanden ist. Hat der Fußballer weder an Spielen (die Spielsaison war bereits beendet) noch an Trainingsterminen teilgenommen, steht ihm auch kein Aufwandersatz zu. OLG Wien 9 Ra 116/95 v. 20.10.1995, Revision unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!