( ABGB § 1151 ) Die Beurteilung des Rechtsverhältnisses, im Rahmen dessen eine Person ihre Tätigkeiten erbringt, kann in einem Verfahren über geltend gemachte Gehaltsforderungen vom klagenden Arbeitnehmer nicht außer Streit gestellt werden (hier: als Reaktion auf den Verfallseinwand des beklagten Arbeitgebers), weshalb die „Außerstreitstellung“ des Nichtvorliegens eines Dienstverhältnisses durch diese Partei rechtlich nicht von Relevanz ist. ASG Wien 24 Cga 246/95m v. 05.10.1998, Berufung erhoben.