( § 269 Abs 1 ASVG ) Auch die Mutter eines bosnischen Gastarbeiters, der den gemeinsamen Haushalt mit seinen Angehörigen in Bosnien auch während seiner Tätigkeit in Österreich nicht aufgegeben hat, kann Anspruch auf die Abfindung einer Hinterbliebenenpension haben.
OGH 25. 7.2000, 10 Ob S 95/00v