AngG § 23
Wird in einem Konzern das Dienstverhältnis eines AN zur österreichischen Tochtergesellschaft karenziert und ein paralleles Dienstverhältnis zur deutschen Tochtergesellschaft begonnen, ist bei späterer Beendigung des österreichischen Dienstverhältnisses nicht das Entgelt maßgeblich, das der AN zuletzt in Deutschland, also bei einem Dritten, verdient hat.