Wechselt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz innerhalb von selbstständigen Unternehmen im Konzernverbund, bestehen für die Parteien unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wie sich die konkrete Gestaltung des Konzernwechsels auf einen allfälligen Abfertigungsanspruch nach dem System Abfertigung „Alt“ auswirkt, war Gegenstand einer Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die der OGH letztendlich zu entscheiden hatte.