( AngG § 23 Abs 6, ABGB § 863 ) Auch Hinterbliebene können durch betriebliche Übung einen zusätzlichen Abfertigungsanspruch erwerben.
OLG Wien 9 Ra 352/98w v. 22.01.1999, Revision zulässig
Ansprüche der Hinterbliebenen auf dienstvertragliche Leistungen