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Abfertigung und vorzeitige Auflösung

ArbeitsrechtARD 5115/1/2000 Heft 5115 v. 14.4.2000

( § 23a Abs 3, § 27 AngG, § 1431, § 1435 ABGB ) Ein „Mutterschaftsaustritt“ wahrt den Abfertigungsanspruch im Umfang des § 23a Abs 3 AngG. Eine ausbezahlte Abfertigung kann nicht bereicherungsrechtlich zurückgefordert werden, wenn nachträglich Entlassungsgründe hervorkommen.

OLG Wien 17.09.1999, 9 Ra 164/99z, Revision unzulässig

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