Abfertigung bei Selbstkündigung gemeinschaftsrechtlich geboten? Artikel von Mag. Dr. Klaus Mayr, Linz. Zusammenfassend wird festgehalten, dass im Falle einer Selbstkündigung wegen Inanspruchnahme der Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art 48 EG-Vertrag) von einer begründeten Selbstkündigung auszugehen ist und eine Abfertigung mangels Anwendbarkeit des § 23 Abs 7 AngG gebührt. (RdW 1997/606, Heft 10)