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„Über vertrauliche Angaben haben sie Stillschweigen zu bewahren“: (K)eine klare Regel in § 84 AktG

AufsätzeMag. Philipp GrasserGES 2022, 3 Heft 1 v. 25.3.2022

Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht der Vorstandsmitglieder erstreckt sich expressis verbis auf „vertrauliche Angaben“. Demgegenüber nennt hiezu das deutsche Aktienrecht auch den Begriff der Gesellschaftsgeheimnisse und zudem eine Beschränkung auf den dienstlichen Wissenserwerb. Der Bedeutung dieser gesetzlichen Unterschiede widmet sich der folgende Beitrag.

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