vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 9 AnfO

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 280 Heft 5 v. 15.5.1997

§ 9 AnfO
§ 1497 ABGB

Der Ausdruck „unverzüglich“ verpflichtet zu ehestem Handeln, sobald dafür die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Die Geltendmachung erst nach einer Frist von 9 Monaten entspricht diesem Erfordernis nicht.

OGH 18.12.1996, 7 Ob 2265/96f

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!