vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 90 B-KUVG, § 175 ASVG

ARD 5302/10/2002 Heft 5302 v. 16.4.2002

( § 90 B-KUVG, § 175 ASVG ) Bei Fortbildungsveranstaltungen (hier: Waldviertler Sporttage) erstreckt sich der Unfallversicherungsschutz nicht auf die gesamte Zeit der Veranstaltung, sondern nur auf Tätigkeiten, die mit dieser Veranstaltung in zeitlichem, örtlichem und ursächlichem Zusammenhang stehen. Bei einem Unfall, der sich anlässlich der freiwilligen Teilnahme an einer vom Veranstalter angebotenen Freizeitaktivität ereignet, fehlt jedoch der ursächliche Zusammenhang und es liegt kein Dienstunfall vor. OGH 04.09.2001, 10 ObS 265/01w.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte