Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 19. 9. 2002, Rs C-221/01 (Kom/Belgien)
Belgiens durch nicht vollständige Umsetzung der Art 5, 9/3 und 14/1+2 der RL 97/33/EG des EP und des Rates vom 30. Juni 1997 über die Zusammenschaltung in der Telekommunikation im Hinblick auf die Sicherstellung eines Universaldienstes und die Interoperabilität durch Anwendung der Grundsätze für einen offenen Netzzugang: