( § 879 ABGB, § 9, § 39 GewO ) Verträge, die auf die Umgehung des Erfordernisses der Gewerbeberechtigung durch Vortäuschen eines Anstellungsvertrages abzielen und damit die Führung eines Betriebes durch unbefugte Personen ermöglichen sollen, sind nach § 879 ABGB als gesetzwidrig nichtig. Damit besteht auch kein Anspruch aus dieser Vereinbarung. OLG Wien 06.09.1999, 7 Ra 236/99y.