( § 879, § 901 ABGB ) Dass die Verhältnismäßigkeit einer durch einen Kollektivvertrag bewirkten Verschlechterung einer Pensionsanpassungsklausel nur dann zu bejahen sei, wenn ansonsten der Fortbestand des Betriebes gefährdet wäre (vgl. OGH 6. 7. 1998, 8 Ob A 61/97x , ARD 4984/9/98), bezieht sich nur auf die Abänderung einzelvertraglicher Sonderregelungen, nicht jedoch auf das Verhältnis zu früheren Kollektivvertragsbestimmungen (vgl. auch OGH 27. 3. 1996, 9 Ob A 14/96 , ARD 4763/31/96). OGH 17.11.1999, 9 Ob A 206/99f .