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6. MwSt-RL 77/388/EWG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5088/37/2000 Heft 5088 v. 11.1.2000

( 6. MwSt-RL 77/388/EWG ) Auch Pflegeheime, die durch eine GesBR betrieben werden, sind als „andere ordnungsgemäß anerkannte Einrichtungen gleicher Art“ (wie Krankenanstalten u.dgl.; Art 13 Teil A Abs 1 Buchstabe b Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie) bzw. als „andere Einrichtungen mit sozialem Charakter“ (Art 13 Teil A Abs 1 Buchstabe g 6. MwSt-RL) anzusehen.

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