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§ 6 Abs 7 Wr. VergnStG

ARD 5246/49/2001 Heft 5246 v. 14.9.2001

(§ 6 Abs 7 Wr. VergnStG) Unter einem Apparat ist ein aus mehreren Bauelementen zusammengesetztes technisches Gerät zu verstehen, das bestimmte Funktionen erfüllt (VwGH 29. 4. 1994, 92/17/0257, ARD 4578/21/94). Die Identität eines Apparates ist nicht mehr gegeben, wenn durch den Austausch eines Bauelementes (hier: einer das Spielprogramm eines Spielapparates bestimmenden Platine) die Funktions- oder Arbeitsweise des Gerätes dergestalt verändert wird, dass dem Spieler andere Spielfunktionen angeboten werden. Diese Veränderung des Apparates löst ebenso Vergnügungssteuerpflicht aus wie der Austausch durch einen neuen Apparat, sofern nicht rechtzeitig die Ab- und Anmeldung erfolgt. VwGH 25.01.2001, 98/15/0061. (Beschwerde abgewiesen)

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