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§ 67 Abs 10 ASVG

ARD 5335/22/2002 Heft 5335 v. 27.8.2002

( § 67 Abs 10 ASVG ) Der Geschäftsführer einer GmbH wird erst mit seiner Bestellung für die Abführung von SV-Beiträgen verantwortlich. Das pflichtwidrige Verhalten früherer Geschäftsführer kann ihm nicht zugerechnet werden. Bundesgerichtshof/BRD 11.12.2001, VI ZR 123/00. (Betriebs-Berater 2002/322, Heft 7)

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