Zahlungsdienste-Paket: PSD II-Novelle
Die Umsetzung der PSD II in nationales Recht muss bis Jänner 2018 erfolgen. Ein Bericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament über die Anwendung und die Auswirkungen der Richtlinie ist bis Jänner 2021 vorgesehen. EBA muss bis Ende 2016 die konkretisierenden RTS zur PSD II erarbeiten. Anfang Februar endete eine Konsultation der EBA zur strong customer authentication and secure communication im Rahmen der PSD II, zu welcher die Bundessparte umfassend Stellung genommen hat. Nach Veröffentlichung der RTS durch die EBA müssen die betroffenen Institute die Anforderungen binnen 18 Monaten umsetzen.