Art 82 EG (jetzt Art 102 AEUV); Art 18/3 und 24/1 der VO (EG) Nr 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Art 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln:
Im Jänner 2009 führte die Kom Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von Slovak Telekom durch, in deren Gefolge sie dem Unternehmen ihre Absicht mitteilte, nachzuprüfen, ob es seine beherrschende Stellung im slowakischen Fernmeldewesen missbraucht habe.