a) Art 17/6 und 37 der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage; Art 11/4 der (aufgehobenen) Zweiten RL 67/228/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern - Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems: