( § 4 Abs 4 BPGG ) Einer vor dem 1. 7. 1995 ergangenen Mitteilung über die Gewährung von Pflegegeld der Stufe 7 kommt auch nach diesem Zeitpunkt kein Bescheidcharakter zu, weil § 4 Abs 4 letzter Satz BPGG in der Stammfassung den Bescheidcharakter der Mitteilungen ausdrücklich ausschloss. OGH 30.03.1999, 10 Ob S 12/99h .