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§ 4 Abs 1 BPGG

SozialversicherungARD 5174/19/2000 Heft 5174 v. 5.12.2000

( § 4 Abs 1 BPGG ) Hat nach einer Operation die bis zum Abheilen erforderliche Wundpflege samt Verbandwechsel nicht mindestens 6 Monate angedauert, kann es dahingestellt bleiben, ob die Wundpflege überhaupt einen Pflegebedarf begründen würde oder der Krankenbehandlung zuzurechnen wäre und welcher zeitliche Aufwand dafür als erforderlich angesehen werden müsste. OGH 11.01.2000, 10 Ob S 354/99b .

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