( § 496 ZPO ) Werden die Urteile der Vorinstanzen vom OGH wegen auf unrichtiger rechtlicher Beurteilung beruhender Feststellungsmängel aufgehoben, sind im fortgesetzten Verfahren ein neues Vorbringen und neue Beweisanträge zulässig, soweit nicht einzelne Fragen oder Streitpunkte abschließend entschieden wurden. OGH 16. 3. 1999, 10 Ob S 422/98a . (SSV-NF 1999/28)