( § 465 ZPO ) Wurde ein Rechtsmittel wirksam erhoben und liegen die Voraussetzungen für eine allfällige Verbesserung formaler Mängel nicht vor, ist damit das Rechtsmittelrecht der Partei erschöpft und die Überreichung weiterer Schriftsätze unzulässig. OLG Wien 23.10.2000, 9 Ra 123/00z.