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§ 452 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 416 Heft 13 und 14 v. 13.7.1985

ABGB § 452

Die nachträgliche Entfernung des Pfandzeichens läßt das Pfandrecht erlöschen.

OGH, 24.05.1984, 7 Ob 566/84

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