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§ 42 Abs 3 WohnhaussanierungsG

ARD 5324/35/2002 Heft 5324 v. 16.7.2002

( § 42 Abs 3 WohnhaussanierungsG ) Bei Ermittlung der für die Gerichtsgebührenbefreiung maßgeblichen Wohnnutzfläche ist darauf abzustellen, ob die tatsächliche Ausstattung des Raumes geeignet ist, Wohnzwecken zu dienen; auf die konkrete Verwendung (hier: als Waschküche) kommt es hingegen nicht an. VwGH 17.05.2001, 98/16/0180. (Bescheid aufgehoben)

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