Art 101/1+3 und 106/2 AEUV (ex Art 81/1+3 und 86/2 EG):
Die berufsständische Vertretung der geprüften Buchhalter Portugals (OTOC für Orden dos Técnicos Oficiais de Contas) vertritt die beruflichen Interessen der geprüften Buchhalter, die von Gesetzes wegen ihre Mitglieder sind und führt die Aufsicht in allen Angelegenheiten, die mit der Wahrnehmung ihrer beruflichen Aufgaben zusammenhängen.