b) Art 3, ferner 2/1, 4/1-3, 5/1-3 sowie Anh II Nr 13 und IV Nr 3-5 der RL 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten idF der RL 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 und 2003/35/EG des EP und des Rates vom 26. Mai 2003:
Seit dem Beitritt Österreichs zur EG wurde der Flughafen Wien mehrmals ausgebaut, ohne dass diese Bauvorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen worden wären.