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3. Steuerrecht

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2016, 477 Heft 7 v. 15.7.2016

Automatischer Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten

Mit dem Gesetz über den Gemeinsamen Meldestandard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (GMSG) werden österreichische Finanzinstitute verpflichtet, die Kontodaten ihrer Kunden zu überprüfen und dem BMF Kontoinformationen über nicht in Österreich steuerpflichtige Kontoinhaber (Name, Adresse, Kontonummer, Kontosaldo, Gesamtbruttobetrag der Zinsen, Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen etc) für Besteuerungszeiträume ab dem 1.10.2016 zu übermitteln. Das BMF wiederum stellt die relevanten Informationen jährlich an den jeweiligen Mitgliedstaat zur Verfügung. Mit diesem Gesetz und dem Austausch von Kontoinformationen mit anderen Finanzverwaltungen erfüllt Österreich seine Verpflichtungen aus dem OECD-Standard zum Automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten in Steuersachen sowie der entsprechenden EU-Richtlinie über die Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung. Der erste Durchführungserlass des BMF ist für September 2016 geplant.

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