Automatischer Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten
2014 haben die EU-Finanzminister die Übernahme des globalen OECD-Standards zum automatischen Informationsaustausch bestimmter Bankdaten von in anderen EU-Staaten Steuerpflichtigen in EU-Recht beschlossen (EU-Amtshilferichtlinie). Damit wurde – entsprechend der Forderung der österreichischen Kredit- und Versicherungswirtschaft – auch eine Umsetzung der erweiterten EU-Zinsenrichtlinie hinfällig. Die Vorschriften dieser Richtlinie sind ab 1.1.2017 anzuwenden.