Automatischer Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten
2014 haben die EU-Finanzminister die Übernahme des globalen OECD-Standards zum automatischen Informationsaustausch bestimmter Bankdaten in EU-Recht beschlossen. Damit wurde – entsprechend der Forderung der österreichischen Kredit- und Versicherungswirtschaft – auch eine Umsetzung der erweiterten EU-Zinsenrichtlinie hinfällig. Grundsätzlich beabsichtigt die EU, diese Regelungen EU-weit schon mit 2016 – dh Erfassung der Daten und 2017 Austausch zwischen den Behörden – anzuwenden. Österreich hat sich verpflichtet, dass Banken und Versicherungen erste Daten schon ab Oktober 2016 erheben und das BMF diese im September 2017 weiterleitet.