EuGH, 09.10.2014, Rs C-428/13
(Ministerio dell‘Economia e delle Finanze ua/Yesmoke Tobacco SpA)
a) Art der RL 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (idF: RL)
Die RL legt die allgemeinen Grundsätze für die Vereinheitlichung der Gestaltung und der Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren fest, um die reibungslose Wirkungsweise des Binnenmarktes und ein glattes Wettbewerbsumfeld im Tabakbereich zu gewährleisten. Danach sollen für alle Zigaretten, unabhängig von ihren Eigenschaften und ihrem Preis, eine umfassende Verbrauchsteuer erhoben werden, die sich aus zwei Bestandteilen zusammensetzt: einem nach dem Kleinverbrauchshöchstwert berechneten wertgebundenen allgemeinen und einer nach Erzeugniseinheit berechneten Steuer. Die Sätze beider Steuern müssen für alle Zigaretten gleich sein. Den MS steht es frei, eine Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten zu erheben.