Listing Act – Vorläufige Trilogeinigung
Rat und EU-Parlament haben Anfang Februar eine vorläufige Einigung über das Maßnahmenpaket für Börsennotierungen ("Listing Act") erzielt. Mit diesem Rechtsakt soll die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte der Union für EU-Unternehmen gesteigert und die Notierung an europäischen Börsen für Unternehmen aller Größen, einschließlich kleinen und mittleren Unternehmen, erleichtert werden.