Alternativfinanzierungsgesetz (ALTFG)
Auch das Alternativfinanzierungsgesetz wurde am 14.8.2015 im Bundesgesetzblatt verlautbart und ist seit 1. September in Kraft. Damit wurde in Österreich ein Rechtsrahmen für Crowdfunding-Finanzierungen geschaffen. Demnach werden insbesondere Banken und Versicherungen (aber auch Wertpapierfirmen) aus nicht rechtfertigbaren Gründen vom Betrieb einer sogen Crowdfunding-Internetplattform ausgeschlossen. Obwohl hier beide Regierungsparteien auf höchster Ebene mehrmals versichert haben, dass diese Möglichkeit auch Banken und Versicherungen offenstehen soll und obwohl dazu auch ein entsprechender Änderungsantrag durch die WKÖ eingebracht wurde, wurde das Gesetz letztlich in der Form der Regierungsvorlage beschlossen.