( § 34 EStG ) Die Aufwendungen für das Schulgeld der Rudolf-Steiner-Schule können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn das Kind diese Schule aufgrund psychosomatischer Probleme nach einer lebensbedrohenden Erkrankung besucht. FLD f. Wien, NÖ, Bgld, Senat II 31.05.1999, RV/20x-15/12/98 und RV/30x-15/12/98. (Finanz-Journal 2000/20, Heft 1)