( § 30 EStG ) Die Anschaffung eines Dachbodens zum Zwecke des Ausbaues im Wohnungseigentum und anschließender Vermietung verwirklicht den Spekulationstatbestand des § 30 EStG 1988, wenn die nachfolgende Veräußerung innerhalb von 10 Jahren ab der Anschaffung erfolgt. Das BMF hält an der Auffassung fest, dass sich der Befreiungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 betreffend selbst hergestellte Gebäude nicht auf Teile eines bestehenden Gebäudes bezieht (vgl. Pkt 3.2 Abs 5 der Durchführungsrichtlinien zu den Spekulationseinkünften, BMF 13. 5. 1991, 14 0602/11-IV/14/90, AÖF 1991/162, ARD 4270/20/91, und BMF 7. 12. 1992, ARD 4457/19/93). BMF 23.08.2000.