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2. Verbraucherschutz

RechtsprechungEuroparechtwbl 2009/194wbl 2009, 455 Heft 9 v. 1.9.2009

Art 1/1, 3, 4/1, 6/1 und 7/1+2 der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen:

EuGH 4. 6. 2009, Rs C-243/08 (Pannon GSM Zrt/Erzsébet Sustikné Györfi)

Im Vertrag der klagenden Fernsprechgesellschaft mit der Bekl war festgehalten worden, dass für Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Stadtgericht am Sitz der Kl zuständig sei. Dieses wurde von der Kl auch angerufen, als sie der Auffassung war, die Bekl sei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachgekommen. Das Gericht hegte Zweifel, ob diese Gerichtsstandsklausel missbräuchlich sei und ersuchte den EuGH um Auslegung der genannten RL über missbräuchliche Klauseln, der zu Recht erkannte:

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