d) Art 4/2/b der RL 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital:
EuGH 17. 9. 2002, Rs C-392/00 (Norddeutsche Gesellschaft zur Beratung und Durchführung von Entsorgungsaufgaben bei Kernkraftwerken mbH)
Zur Frage der Gesellschaftssteuerpflicht eines von einer Mutter- ihrer Tochtergesellschaft gewährten zinsenlosen Darlehens angesichts eines Ergebnisabführungsvertrags erkannte der EuGH zu Recht: